Verhaltensvereinbarung
- Jede/r Einzelne ist für eine erfolgreiche Unterrichtsarbeit verantwortlich. Daher bereite ich mich gewissenhaft auf den jeweiligen Unterricht vor. Ich lege nur die für die entsprechende Stunde erforderlichen Gegenstände auf den Schülertisch. Im Unterricht arbeite ich aufmerksam mit.
- Ich trage keine Außenkleidung und Mütze (Kappe, Kapuze, Stirnband) im Schulhaus.
- Walk-, Discman und Handys o.ä. dürfen nicht verwendet werden weil sie den Unterricht stören. Ausnahme - von den LehrerInnen erlaubter unterrichtlicher Gebrauch.
- Ich will meinen Beitrag zum Umweltschutz leisten: Aus diesem Grunde helfe ich mit, dass das gesamte Schulgebäude und -gelände von jeglichem Abfall frei bleibt und anfallender Müll sachgerecht entsorgt wird.
- Der Umgang miteinander sagt etwas über das Klima in der Schule aus. SchülerInnen und LehrerInnen achten einander und verwenden eine angemessene Ausdrucksweise bzw. einen entsprechenden Umgangston. Die Achtung des Mitmenschen schließt Abfälligkeiten, Beschimpfungen, Bedrohungen - erst recht körperliche Gewalt - aus. „Gewaltanwendung kann nie Spaß sein“. Ich trete immer für die gewaltfreie Lösung von Problemen ein.
- Es ist für mich selbstverständlich, dass ich pünktlich zum Unterricht erscheine und mich bei einer Verspätung und Fehlen unaufgefordert entschuldige.
- Private Unterhaltungen, Herausrufen , “Motzereien” und Unmutsäußerungen, Schaukeln mit dem Stuhl, Herumlaufen in der Klasse etc. stören unser Zusammenleben im Unterricht.
- Das Befolgen von Höflichkeitsregeln, wie z.B. Grüßen, Aufhalten von Türen für Nachfolgende, Tragen von angemessener Kleidung etc. bildet die Persönlichkeit. Wir machen uns gegenseitig darauf aufmerksam. Kommt eine Lehrperson am Stundenbeginn in eine Klasse, stehe ich auf, begrüße die Lehrerin / den Lehrer und setze mich erst nach seiner Aufforderung. Auf diese Weise vereinfachen wir den Unterrichtsbeginn.
- Es gehört zum guten Benehmen, während des Unterrichts Essen, Trinken und Kaugummikauen zu unterlassen. Nikotin und Alkohol sind auf dem Schulgelände und auf Schulveranstaltungen für alle Schülerinnen und Schüler strikt verboten.
- Es ist selbstverständlich, dass Lehreranweisungen befolgt werden.
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